Gestern plante ich nun meine erste Zugfahrt mit der Bahn, zumindest versuchte ich es. Um sicher zu gehen, dass ich mein Sesseltrike auch im Zug mitnehmen kann rief ich die Bahnauskunft Abt. Fahrrad unter: 01805-996633 an.
Da dort jedoch keiner genau wusste, was ein Liege/Sesseltrike ist, vertröstete man mich mit der Zusage, mich zurück zu rufen (innerhalb der nächsten 20 min). Nach gut zwei Stunden kam dann der erwartete Anruf. Die Aussage: “Trikes dürfen in Zügen der Deutschen Bahn nicht mitgenommen werden“. Auf meine Frage, ob ich denn einen Zwillingskinderwagen mitnehmen dürfte erhielt ich die Antwort: „Ja, das ist ja auch etwas Normales“. Auf meine Frage, wo ich das nachlesen könnte, wusste die nette Frau am Telefon auch keine Antwort, ein Kollege hatte es Ihr gesagt.
Da dort jedoch keiner genau wusste, was ein Liege/Sesseltrike ist, vertröstete man mich mit der Zusage, mich zurück zu rufen (innerhalb der nächsten 20 min). Nach gut zwei Stunden kam dann der erwartete Anruf. Die Aussage: “Trikes dürfen in Zügen der Deutschen Bahn nicht mitgenommen werden“. Auf meine Frage, ob ich denn einen Zwillingskinderwagen mitnehmen dürfte erhielt ich die Antwort: „Ja, das ist ja auch etwas Normales“. Auf meine Frage, wo ich das nachlesen könnte, wusste die nette Frau am Telefon auch keine Antwort, ein Kollege hatte es Ihr gesagt.
Da ich mich mit dieser Antwort nicht zufrieden geben wollte, rief ich die allgem. Auskunft der Bahn an und fragte, wo dies in den Beförderungsbedingungen steht. Nach einem netten Gespräch mit der verständnisvollen Frau in der Hotline hatte ich den Link zum Herunterladen der Beförderungsbedingungen der Bahn und da steht folgendes:
8.1 Mitnahmemöglichkeit
Die Mitnahme von Fahrrädern ist in Zügen der Produktklasse C und in Zügen, die mit (Fahrradsymbol mit Rahmen) oder (Fahrradsymbol ohne Rahmen) gekennzeichnet sind, möglich. Die Beförderung kann bei Platzmangel abgelehnt werden. In Zügen der Produktklasse IC/EC mit dem Symbol (Fahrradsymbol mit Rahmen) ist die Mitnahme von Fahrrädern reservierungspflichtig.
In Zügen der Produktklasse ICE ist die Mitnahme von Fahrrädern ausgeschlossen.
8.2 Beschränkungen
Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Die Mitnahme ist auf zweirädrige, einsitzige, nicht- oder elektrohilfsmotorisierte Fahrräder sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger beschränkt.
In besonderen Zügen können, sofern ausreichend Platz vorhanden ist, auch nichtmotorisierte Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden.
So, was sind nun „besondere“ Züge? Was bedeutet „ausreichend Platz“? Wer legt das fest im Zug?
Da ich dieses WE mit dem Zug fahren möchte, mir jedoch das Risiko erst einmal zu groß ist auf dem Bahnhof samt Trike stehen zu bleiben, nehme ich mein „normales“ Trekkingrad mit. Werde jedoch versuchen, „vor Ort“ noch weiteres zu klären, zumindest was „besondere“ Züge sind. Darüber dann später mehr ……..
Hier zum Vergleich Mal einige Maße:
Mein Trike: Länge: 174cm Breite: 92 cm Höhe: 63 cm (bei geklapptem Sitz)*
Ein Zwillingswagen: Länge: Länge: 110 cm Breite: 66 cm Höhe: 105 cm (Baby Jogger City Select Topaz)
Strassenrollstuhl: Länge: 140 cm Breite: 77 cm Höhe: 1350 cm
Bleibt der Slogan: Urlaub mit der Bahn ist Urlaub von Anfang an .......*fg*
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